Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01. September 2026
1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Reinigungs- und Dienstleistungsverträge, die zwischen der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH als Auftragnehmerin und ihren jeweiligen Kundinnen und Kunden als Auftraggebende abgeschlossen werden.
2 Pflichten der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH
Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH ist dazu verpflichtet, übernommene Aufträge in Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen sowie mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Sollten die Angaben zum Objekt unzutreffend sein, ist die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH berechtigt, den Vertrag am Tag der Ausführung entsprechend anzupassen. Ausserhalb dieser Konstellation besteht kein Rechtsanspruch auf eine nachträgliche Vertragsanpassung.
3 Pflichten der Kundschaft
Die Auftraggebenden sind gehalten, alle relevanten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und wahrheitsgemäss zu übermitteln. Sofern zwischen den im Vertrag festgehaltenen Informationen und den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Gegebenheiten Abweichungen festgestellt werden, ist die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH berechtigt, einen angemessenen Aufpreis in Rechnung zu stellen.
4 Leistungserbringung
Der Umfang der Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser wird vertraglich zwischen der Kundschaft und der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH definiert. Dabei gilt: Mobiliar und Einrichtungsgegenstände, die nicht vertraglich zum Objekt gehören, werden weder gereinigt noch umgestellt. Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften, fachgerechten und sorgfältigen Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen.
5 Preise & Preisgrundlagen
Die für die Reinigungsarbeiten geltenden Preise werden individuell und verbindlich zwischen der Kundschaft und der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH im Rahmen des Vertrages festgelegt. Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der akzeptierten Offerte; ausschliesslich die darin aufgeführten Leistungen werden erbracht. Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH behält sich ausdrücklich vor, einen Auftrag abzulehnen oder eine Zusatzpauschale zu erheben, insbesondere in folgenden Situationen:
- Punkt 1: Räumlichkeiten, Balkone, Haushaltsgeräte oder sonstige Bereiche, die in der Offerte nicht aufgeführt wurden.
- Punkt 2: Raucherwohnungen, übermässige Kleberückstände oder extreme Verunreinigungen durch Haustiere.
- Punkt 3: Erhebliche Verschmutzungen in Küche, Badezimmer, an Fenstern und Storen sowie in anderen Bereichen.
Wichtiger Hinweis: Bei festgestellten starken Verschmutzungen ist vor Reinigungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50% des offerierten Preises zuzüglich allfälliger Zusatzpauschalen als Sicherheitsleistung zu erbringen. Diese ist in bar gegen Quittung an das vor Ort tätige Reinigungspersonal zu entrichten. Sollte diese Zahlung nicht geleistet werden, der Kunde nicht erreichbar sein oder sich nicht melden, ist die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Jegliche Verpflichtungen und Haftungsansprüche werden in diesem Fall ausdrücklich abgelehnt.
6 Besondere Bedingungen und Zusatzleistungen
6.1 Verfüllung von Dübellöchern
Die Verfüllung von Dübellöchern kann als gesonderte Leistung bei der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH beauftragt werden. Die endgültige Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang eine Verfüllung oder Ausbesserung am Ausführungstag möglich ist, liegt im Ermessen der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH.
- In der Regel werden pro Mietobjekt zwischen 5 und 20 Dübellöcher befüllt.
- Bei mehr als 20 Dübellöchern empfiehlt die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH ausdrücklich, eine Malerfirma beizuziehen. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zur Übernahme des Auftrags.
Haftungsausschluss: Sofern die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH mit der Verfüllung der Dübellöcher beauftragt wurde, übernimmt sie keinerlei Haftung für allfällige Farbunterschiede oder Unebenheiten an den Wandflächen. Die Arbeiten werden nach bestem Wissen und Können ausgeführt, ohne dass dies eine Garantie für einen etwaigen Neuanstrich darstellt. Kosten für Malerarbeiten, die seitens der Verwaltung, Vermieterschaft oder Mieterschaft veranlasst werden, werden von der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH ausdrücklich nicht übernommen.
6.2 Entsorgungsleistungen
Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH ist grundsätzlich nicht zur Entsorgung von Abfällen oder Müll aus den zu reinigenden Objekten verpflichtet. Eine Entsorgungsleistung kann als optionale Zusatzleistung gebucht werden, jedoch ausschliesslich im Voraus und unter Angabe der zu entsorgenden Gegenstände.
6.3 Stark verschmutzte Objekte / Information an Verwaltung oder Vermieterschaft
Werden im Verlauf der Reinigungsarbeiten Verschmutzungen festgestellt, die durch vorherige Besichtigungen, Foto- oder Videoaufnahmen nicht erkennbar waren und einen erheblichen Mehraufwand erfordern, wird ein zusätzlicher Stundensatz von CHF 70.– pro eingesetztem Mitarbeitenden erhoben. Dieser Tarif dient der angemessenen Vergütung des erhöhten Aufwands, der zur Einhaltung der vereinbarten Qualitätsstandards erforderlich ist.
- Ab dem Zeitpunkt der Feststellung werden sämtliche Mehraufwendungen und Wartezeiten zum Stundentarif verrechnet.
- Eine zuvor unterbreitete Pauschalofferte verliert in diesem Fall ihre Gültigkeit.
Vorauszahlungspflicht bei starken Verschmutzungen: Es ist eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Preises zuzüglich einer Zusatzgebühr als Sicherheitsleistung zu entrichten. Die Zahlung hat vor Reinigungsbeginn zu erfolgen — entweder in bar gegen Quittung an das vor Ort anwesende Team oder per Banküberweisung, TWINT oder Kreditkartenlink. Bei Ausbleiben der Zahlung, Unerreichbarkeit oder Nichtmeldung der Kundschaft ist die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH berechtigt, den Auftrag abzulehnen, ohne dass hieraus Haftungsansprüche entstehen. Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH behält sich vor, bei erheblichen Verschmutzungen die zuständige Verwaltung oder Vermieterschaft mittels Fotodokumentation über den Zustand des Objekts vorab zu informieren.
7 Zahlungskonditionen
Barzahlung
Sofern vertraglich nichts Abweichendes festgelegt wurde, ist der Rechnungsbetrag am Tag der Leistungserbringung, unmittelbar nach Abschluss der Reinigungsarbeiten, in bar an die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH zu entrichten. Die ausgestellte Quittung gilt gleichzeitig als Abnahmebestätigung.
Vorauszahlung / Teilzahlung
Der Rechnungsbetrag oder ein Teilbetrag kann im Voraus per Bank- oder Postüberweisung beglichen werden. In jedem Fall ist vor Arbeitsbeginn ein entsprechender Zahlungsbeleg vorzuweisen oder per E-Mail einzureichen. Wurde eine Teilzahlung vereinbart, ist der verbleibende Restbetrag — sofern nicht anders abgesprochen — am Tag der Leistungserbringung nach Abschluss der Arbeiten in bar zu begleichen.
Elektronische Zahlungsmittel
Folgende elektronische Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Kreditkartenzahlung per Online-Link
- Kontaktloses Bezahlen
- PayPal
- TWINT
Eine Zahlung oder Anzahlung mittels Kreditkarte, PayPal oder TWINT ist sowohl vor Beginn als auch nach Abschluss der Arbeiten möglich. Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH übermittelt hierzu einen Online-Zahlungslink, der bequem über PC oder Smartphone genutzt werden kann. Hinweis: Bei Nutzung elektronischer Zahlungsmittel fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 3,5% des vereinbarten Preises an. Allfällige Restzahlungen sind — sofern nicht anders vereinbart — am Ausführungstag nach Abschluss der Arbeiten in bar zu begleichen.
Wichtige Hinweise zur Zahlung
- Bei nicht fristgerechter Bezahlung gemäss Vereinbarung ist die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH berechtigt, eine Zusatzgebühr für den Verwaltungsaufwand zu erheben — mindestens CHF 20.– inkl. 8,1% MwSt.
- Die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH behält sich vor, bis zur vollständigen Begleichung des ausstehenden Betrages einen Schlüssel als Sicherheit einzubehalten. Die anfallenden Versandkosten von CHF 10.– inkl. 8,1% MwSt. per Einschreiben an die Verwaltung oder die Kundschaft werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
- Bei vereinbarten Vorauszahlungen, die vor Reinigungsbeginn nicht eingegangen sind, behält sich die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH vor, den Auftrag abzulehnen oder erst nach Zahlungseingang auszuführen.
8 Versicherungsschutz und Haftung
Alle Mitarbeitenden der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH sind ordnungsgemäss bei der AHV/SVA angemeldet und verfügen über eine vollständige Versicherungsdeckung (AHV, IV, BU und NBU). Schadenersatzansprüche, die der Kundschaft infolge der Auftragsausführung entstehen, sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH gedeckt — bis zu einem Betrag von CHF 5’000’000.– pro Schadenereignis für Personen- und Sachschäden.
Haftungsausschluss:
- Die Haftung für direkte Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.– sowie für indirekte oder mittelbare Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Vorbehalten bleibt die Haftung bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.
- Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche und quasivertragliche Ansprüche.
- Massgebend für den Deckungsumfang sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der zuständigen Versicherungsgesellschaft.
9 Kündigungsfristen und Stornierungsbedingungen
Eine Kündigung des Auftrages hat schriftlich per Einschreiben an folgende Adresse zu erfolgen:
Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH (Adresse gemäss Handelsregistereintrag)
Die nachfolgenden Stornierungsgebühren gelten in Abhängigkeit des Zeitpunkts der schriftlichen Kündigung:
| Kündigungszeitpunkt | Stornierungsgebühr | Zahlungsfrist |
|---|---|---|
| Mehr als 3 Wochen (mind. 15 Arbeitstage) vor dem vereinbarten Termin | Pauschale Bearbeitungsgebühr CHF 90.– inkl. 8,1% MwSt. | Innert 10 Tagen |
| 10 bis 14 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | 30% des vertraglich vereinbarten Betrages | Innert 10 Tagen |
| 4 bis 9 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | 50% des vertraglich vereinbarten Betrages | Innert 10 Tagen |
| 1 bis 3 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin | 80% des vertraglich vereinbarten Betrages | Innert 10 Tagen |
| Am selben Tag des vereinbarten Termins | 100% des vertraglich vereinbarten Betrages | Innert 10 Tagen |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden durch die Franz and Peter Immobiliendienstleistungen GmbH erstellt und treten ab dem 01. September 2026 in Kraft. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
